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Vorgaben nach § 6 EEG 2009 |
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| Nachrüstung eines Funkrundsteuerempfängers |
§6 EEG 2009: Anlagenbetreiberinnen und -betreiber sind verpflichtet, 1. Anlagen, deren Leistung 100 Kilowatt übersteigt mit einer technischen oder betrieblichen Einrichtung a) zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung und b) zur Abrufung der jeweiligen Ist-Einspeisung auszustatten, auf die der Netzbetreiber zugreifen darf. ...
Der erforderliche Funkrundsteuerempfänger ist vom Betreiber der Erzeugeranlage einzubauen. Dieser ermöglicht dem Energieversorger auf die abgegebene elektrische Leistung in Stufen Einfluss zu nehmen. Die Leistung kann auf 60 %, 30 % und 0% der angemeldeten Leistung ohne vorherige Ankündigung reduziert werden. Allerdings kann kaum eine Modulsteuerung die potentialfreien Kontakte zur Leistungsvorgabe verarbeiten. Hinzu kommen noch die oft verwendeten internen Leistungsvorgaben wie zum Beispiel eine Gasfüllstandsregelung. Unsere Techniker setzen diese neuen Vorgaben einfach und schnell auf Ihrer Anlage um! Die von uns gefertigte Steuerung bietet die Möglichkeit, die Vorgaben des Energieversorgers sowie die internen Signale miteinander zu kombinieren und einen zu jederzeit geregelten Betrieb zu ermöglichen. Sie wünschen detaillierte Informationen? Nichts einfacher als das. Herr Höllman steht Ihnen unter der Telefonnummer 05931 - 984422 für Erläuterungen zur Verfügung.
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